Mietminderung bei Schimmel
Schimmel ist einer der häufigsten und gleichzeitig kritischsten Mängel in Mietwohnungen. Mieter dürfen die Miete mindern — wie hoch, hängt vom Ausmaß ab.
Wichtig vor jeder Minderung
Mangel schriftlich melden, Fotos machen, Datum festhalten — erst dann mindern. Vorher ist die Minderung rechtlich nicht wirksam.
Mietminderungstabelle Schimmel
Richtwerte aus typischen Urteilen — keine Garantie für den Einzelfall.
| Situation | Minderung |
|---|---|
| Kleiner Schimmelfleck (< 0,5 m²) im Bad | 5 – 10 % |
| Schimmel im Schlafzimmer (Wand teilweise befallen) | 10 – 20 % |
| Schimmel mehrerer Räume | 20 – 50 % |
| Gesundheitsgefährdender Schimmel (Sporenbelastung nachgewiesen) | 50 – 100 % |
| Wohnung unbewohnbar | 100 % |
So gehen Sie korrekt vor
- Mangel dokumentieren: Fotos mit Datum, betroffene Räume, Größe der Fläche notieren.
- Schriftlich melden an Vermieter oder Hausverwaltung — per E-Mail oder Einschreiben.
- Frist setzen (14 Tage zur Beseitigung, bei Gesundheitsgefahr deutlich kürzer).
- Minderung berechnen und ab dem Tag der Mängelanzeige unter Vorbehalt zahlen.
- Bei Untätigkeit: Mieterverein oder Fachanwalt einschalten, ggf. Ersatzvornahme.
Schimmel rechtssicher dokumentieren
Wohnung Retter speichert jede Mängelmeldung mit Foto, Zeitstempel und Statusverlauf — ein lückenloser Nachweis für Mieter und Hausverwaltung. Ideal für den Streitfall.
Häufige Fragen
Hinweis: Die Minderungsquoten sind Richtwerte aus Urteilen und ohne Gewähr. Holen Sie im Zweifel Rechtsrat ein.