Mietminderung bei Schimmel

Schimmel ist einer der häufigsten und gleichzeitig kritischsten Mängel in Mietwohnungen. Mieter dürfen die Miete mindern — wie hoch, hängt vom Ausmaß ab.

Wichtig vor jeder Minderung

Mangel schriftlich melden, Fotos machen, Datum festhalten — erst dann mindern. Vorher ist die Minderung rechtlich nicht wirksam.

Mietminderungstabelle Schimmel

Richtwerte aus typischen Urteilen — keine Garantie für den Einzelfall.

SituationMinderung
Kleiner Schimmelfleck (< 0,5 m²) im Bad5 – 10 %
Schimmel im Schlafzimmer (Wand teilweise befallen)10 – 20 %
Schimmel mehrerer Räume20 – 50 %
Gesundheitsgefährdender Schimmel (Sporenbelastung nachgewiesen)50 – 100 %
Wohnung unbewohnbar100 %

So gehen Sie korrekt vor

  1. Mangel dokumentieren: Fotos mit Datum, betroffene Räume, Größe der Fläche notieren.
  2. Schriftlich melden an Vermieter oder Hausverwaltung — per E-Mail oder Einschreiben.
  3. Frist setzen (14 Tage zur Beseitigung, bei Gesundheitsgefahr deutlich kürzer).
  4. Minderung berechnen und ab dem Tag der Mängelanzeige unter Vorbehalt zahlen.
  5. Bei Untätigkeit: Mieterverein oder Fachanwalt einschalten, ggf. Ersatzvornahme.

Schimmel rechtssicher dokumentieren

Wohnung Retter speichert jede Mängelmeldung mit Foto, Zeitstempel und Statusverlauf — ein lückenloser Nachweis für Mieter und Hausverwaltung. Ideal für den Streitfall.

Häufige Fragen

Hinweis: Die Minderungsquoten sind Richtwerte aus Urteilen und ohne Gewähr. Holen Sie im Zweifel Rechtsrat ein.