Aufgaben einer Hausverwaltung

Eine Hausverwaltung ist weit mehr als eine reine Anlaufstelle für Reparaturen. Sie übernimmt kaufmännische, technische und rechtliche Pflichten — und entlastet damit Eigentümer und Mieter gleichermaßen.

In Kürze

Sechs Kernbereiche: Kaufmännische Verwaltung, Technische Verwaltung, Mieterkommunikation, Rechtliche Vertretung, Organisation und Objektbetreuung. Die Verwalterkosten zahlt der Vermieter — nicht der Mieter.

Die 6 Kernaufgaben im Detail

Kaufmännische Verwaltung

Mieteinzug, Nebenkostenabrechnung, Buchhaltung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung — die finanzielle Grundlage jeder Immobilie.

Technische Verwaltung

Instandhaltung, Mängelbearbeitung, Beauftragung von Handwerkern, Wartung von Heizung, Aufzug und Gemeinschaftsflächen.

Mieterkommunikation

Erste Anlaufstelle für Mieter bei Schäden, Fragen und Beschwerden. Annahme von Mängelmeldungen und Rückmeldung über den Status.

Rechtliche Vertretung

Mietverträge aufsetzen, Kündigungen prüfen, Mahnwesen, Räumungsklagen und Vertretung gegenüber Behörden.

Organisation & Reporting

Eigentümerversammlungen vorbereiten, Beschlüsse umsetzen, Protokolle führen und regelmäßig an Eigentümer reporten.

Objektbetreuung

Regelmäßige Begehungen, Versicherungen verwalten, Energieausweise und gesetzliche Prüfpflichten überwachen.

Miet­verwaltung vs. WEG-Verwaltung

Bei der Mietverwaltung verwaltet die Hausverwaltung eine Immobilie im Auftrag eines einzelnen Eigentümers (Vermieter). Schwerpunkt: Mieteinzug, Nebenkosten, Instandhaltung.

Die WEG-Verwaltung betreut eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier kommen Aufgaben wie Eigentümerversammlung, Beschlussumsetzung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums hinzu (geregelt im WEG).

Mängelmeldungen digital empfangen

Verbringen Sie weniger Zeit mit E-Mail-Ping-Pong und Telefonaten. Mit Wohnung Retter melden Mieter Schäden per QR-Code direkt in Ihr Dashboard — inklusive Foto, Adresse und Statusverfolgung.

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Miet- oder WEG-Recht.