Aufgaben einer Hausverwaltung
Eine Hausverwaltung ist weit mehr als eine reine Anlaufstelle für Reparaturen. Sie übernimmt kaufmännische, technische und rechtliche Pflichten — und entlastet damit Eigentümer und Mieter gleichermaßen.
In Kürze
Sechs Kernbereiche: Kaufmännische Verwaltung, Technische Verwaltung, Mieterkommunikation, Rechtliche Vertretung, Organisation und Objektbetreuung. Die Verwalterkosten zahlt der Vermieter — nicht der Mieter.
Die 6 Kernaufgaben im Detail
Kaufmännische Verwaltung
Mieteinzug, Nebenkostenabrechnung, Buchhaltung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung — die finanzielle Grundlage jeder Immobilie.
Technische Verwaltung
Instandhaltung, Mängelbearbeitung, Beauftragung von Handwerkern, Wartung von Heizung, Aufzug und Gemeinschaftsflächen.
Mieterkommunikation
Erste Anlaufstelle für Mieter bei Schäden, Fragen und Beschwerden. Annahme von Mängelmeldungen und Rückmeldung über den Status.
Rechtliche Vertretung
Mietverträge aufsetzen, Kündigungen prüfen, Mahnwesen, Räumungsklagen und Vertretung gegenüber Behörden.
Organisation & Reporting
Eigentümerversammlungen vorbereiten, Beschlüsse umsetzen, Protokolle führen und regelmäßig an Eigentümer reporten.
Objektbetreuung
Regelmäßige Begehungen, Versicherungen verwalten, Energieausweise und gesetzliche Prüfpflichten überwachen.
Mietverwaltung vs. WEG-Verwaltung
Bei der Mietverwaltung verwaltet die Hausverwaltung eine Immobilie im Auftrag eines einzelnen Eigentümers (Vermieter). Schwerpunkt: Mieteinzug, Nebenkosten, Instandhaltung.
Die WEG-Verwaltung betreut eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier kommen Aufgaben wie Eigentümerversammlung, Beschlussumsetzung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums hinzu (geregelt im WEG).
Mängelmeldungen digital empfangen
Verbringen Sie weniger Zeit mit E-Mail-Ping-Pong und Telefonaten. Mit Wohnung Retter melden Mieter Schäden per QR-Code direkt in Ihr Dashboard — inklusive Foto, Adresse und Statusverfolgung.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Miet- oder WEG-Recht.